Urteil

150711

Bundesgerichtlich angeordnete Verschleuderung von Steuergeldern:
Ein wegen Tierquälerei verurteilter Thurgauer Bauer – er hatte u.a. ein Pferd beim Beschlagen derart hart angefasst, dass es verstarb - wird zehntausende von Franken Direktzahlungen, notabene Steuergelder, erhalten. Das Bundesgericht entschied damit für den Tierquäler und gegen die Thurgauer Behörden, welche dem Bauern für das fragliche Jahr die Direktzahlungen gestrichen hatte.
Das Urteil mag juristisch korrekt sein, in seiner Konsequenz ist es verheerend. Die Steuerzahler, welche für die jährlich 2.5 Milliarden Franken Direktzahlungen aufkommen, in der Meinung, die Tiere würden auf den Bauernbetrieben gehegt und tierfreundlich gehalten, werden düpiert. Die Direktzahlungen sowie die Bauern mit korrekter Tierhaltung geraten in ein schiefes Licht und die Thurgauer Behörden werden für ihren Einsatz abgestraft. Frohlocken über die bundesgerichtlich angeordnete Verschleuderung von Steuergelder können dafür uneinsichtige Bauern mit tierschutzwidriger Haltung!

Dr. Hansuli Huber, Geschäftsführer Schweizer Tierschutz STS

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