Zu Krüppeln gezüchtet
Extremzuchten von Tieren wären seit 2005 vom Gesetz her in der Schweiz verboten. Doch bisher zeigt diese gesetzliche Bestimmung kaum Wirkung. Immer noch werden auf Aus- stellungen Tiere mit schweren körperlichen Deformationen gezeigt, die unter dem über- steigerten Geltungsdrang ihrer Züchter leiden müssen. Der Schweizer Tierschutz STS fordert das Bundesamt für Veterinärwesen auf, solche tierquälerischen Exzesse endlich zu stoppen. Exemplarisch hat nun der STS gegen einen fehlbaren Hundezüchter beim zustän- digen Veterinäramt eine Anzeige eingereicht.
Ein Mopsrüde ringt nach Luft. Seine ständig herausgestreckte Zunge ist rot angelaufen, was auf Sauerstoffmangel hindeutet. Diese Beobachtung hat eine Mitarbeiterin des Schweizer Tierschutz STS an der Ausstellung Animalia in Lausanne im vergangenen Jahr gemacht. Der STS hat darauf als Exempel Anzeige beim zuständigen Veterinäramt erstattet. Denn dies ist leider bei Weitem kein Einzelfall: Ob Hunde, die wegen ihrer eingedrückten Schnauze kaum atmen können, Nacktkatzen, denen sogar die Tasthaare als wichtiges Sinnesorgan fehlen, Enten mit riesigen Federhauben, die als Begleiterscheinung neurologische Ausfälle und Löcher im Schädel aufweisen, Rassekatzen, bei denen die Züchter Nierenzysten, plötzlichen Herztod oder dauernde Zahnfleischentzündung als Kollateralschäden in Kauf nehmen – die Liste an gesundheitlichen Schäden durch Überzüchtung liesse sich weiter verlängern. Diese bemitleidenswerten Kreaturen müssen wegen züchterischer Ignoranz leiden. Sie werden durch den blinden Ehrgeiz der Züchter zu abstrusen, geradezu monströsen Objekten degradiert und damit in ihrer Würde verletzt, die ihnen nach dem Tierschutzgesetz gewährt werden sollte.
Dabei steht in der Tierschutzverordnung eigentlich klipp und klar: “Verboten sind: das Züchten von Tieren, bei denen damit gerechnet werden muss, dass erblich bedingt Körperteile oder Organe für den arttypischen Gebrauch fehlen oder umgestaltet sind und dem Tier hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen.” In Deutschland bestehen seit 24 Jahren ähnliche gesetzliche Bestimmungen, doch finden sie in der Praxis kaum Anwendung, wie PD Dr. Thomas Bartels von der Universität Leipzig an einer Medienkonferenz in Zürich erklärte. Der STS will, dass die entsprechenden Vorschriften, welche Extremzuchten unterbinden sollen, in der Schweiz rascher umgesetzt werden. Er verlangt deshalb vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), endlich die notwendigen Vollzugsinstrumente zu schaffen.
Keine Rassenverbote, sondern Grenzwerte
Dabei geht es dem STS nicht vorab darum, bestimmte Rassen zu verbieten. Denn praktisch bei jeder Zucht existiere eine gewisse Bandbreite innerhalb der angestrebten Rasseziele. Vonnöten sind vielmehr Grenzwerte, wie sie auch Bartels im deutschen Qualzucht-Gutachten moniert, um unerwünschte Merkmalsausprägungen zu vermeiden und mit solchen Tieren nicht mehr weiterzuzüchten. Ein Beispiel dafür ist der erhöhte Nasenwiderstand bei Hunden, welcher die freie Atmung behindert. Professor Dr. med. vet. Susi Arnold kommt in ihren Studien zum Schluss, dass vor allem kurzköpfige Hunde von Problemen der oberen Atemwege betroffen sind, aber nicht nur. Dieses sogenannte Brachycephale Syndrom entsteht durch eine Degeneration der Nasenmuscheln. Der dadurch verursachte erhöhte Nasenwiderstand bei der Atmung ist messbar. Diese Forschungsarbeit wurde vom BVET unterstützt, deshalb ist es für den STS nicht verständlich, warum diese Forschungsresultate nun nicht in griffige Vollzugsbestimmungen umgesetzt werden.
“Wir erwarten, dass das BVET aufgrund der vorhandenen Forschungsresultate und Expertenberichte möglichst bald konkrete Zuchtvorschriften technischer Art nach Artikel 29 der Tierschutzverordnung aufstellt, die es erlauben, belastete Zuchtlinien und Individuen gezielt von der Zucht auszuschliessen und die Heimtierzucht in normalere Bahnen zu lenken, hin zu nicht belasteten und gesunden Tieren”, fasste die Tierärztin Julika Fitzi-Rathgen die Forderungen des STS zusammen.
( STS-Medienmitteilung vom 19. Januar 2009 )
Am 20. Januar 2010 um 09:04 Uhr
Herzlichen Glückwunsch für diese Initiative.
Wir wünschen viel Erfolg.
Dortmunder Appell für eine Wende in der Zucht zum Wohle der Hunde -
Christoph Jung, Sprecher
Am 22. Januar 2010 um 19:39 Uhr
[…] Extremzuchten von Tieren wären seit 2005 vom Gesetz her in der Schweiz verboten. Doch bisher zeigt diese gesetzliche Bestimmung kaum Wirkung. Immer noch werden auf Ausstellungen Tiere mit schweren körperlichen Deformationen gezeigt, die unter dem übersteigerten Geltungsdrang ihrer Züchter leiden müssen. Der Schweizer Tierschutz STS fordert das Bundesamt für Veterinärwesen auf, solche tierquälerischen Exzesse endlich zu stoppen. Exemplarisch hat nun der STS gegen einen fehlbaren Hundezüchter beim zuständigen Veterinäramt eine Anzeige eingereicht. weiter geht es hier : http://www.tierschutzblog.ch/?p=519#more-519 […]