Tierschutzverordnung

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung über die neue Tierschutzverordnung beschlossen. Sichtbar ist der Wille, dem vom Parlament beschlossenen höheren Schutzniveau aber auch den Erkenntnissen aus Wissenschaft und Praxis zum Tierwohl Rechnung zu tragen. Von der neuen Tierschutzverordnung werden mindestens einige Tierarten im Vergleich zur heutigen Situation profitieren. Beispielsweise die rund 7 Mio. Heimtiere in Schweiz: Hunde, Katzen, Nager aber auch Zierfische müssen nun artgerecht gehalten werden. Zudem erhalten die bislang von der Tierschutzverordnung “vergessenen Tiere”, Pferde, Ziegen, Schafe, Truten und Fische, endlich verbindliche Schutzbestimmungen. Das Wissen um das Tierwohl wird mit verstärkter Information, Aus- und Weiterbildung der Tierhalter verbreitert.

Leider ist der Bundesrat aber auf halbem Weg stehengeblieben. So will er etwa bei Tierversuchen nichts von einem Verbot von belastenden Tierversuchen an Primaten wissen. Weiterhin zulässig sind auch belastende Tierversuche für Tabakwaren sowie Kosmetika und Körperpflegemittel. Dass der Bundesrat derartige Tierversuche weiter zulassen will, ist aus Sicht des Tierschutzes überhaupt nicht nachvollziehbar.

Aeusserst störend sind auch die langen Übergangsfristen in der Nutztierhaltung. So soll zum Beispiel das Anbinden der Schafe im Stall bis zum Jahr 2018 erlaubt sein.

Der Bund gab vor über zehn Jahren eine Arbeit zur Tierschutzrelevanz des elektrischen Kuhtrainers in Auftrag. Das Resultat der Studie war eindeutig. Dabei gibt es auf dem Markt seit Jahren praxistaugliche Alternativen und die Biobauern, die seit Jahren mit einem Verbot des elektrischen Kuhtrainers leben müssen, zeigen, dass es auch ohne geht. Das Verbot der Kuhtrainer wurde nun für bestehende Ställe fallengelassen.

Die vom Tierschutzgesetz geforderte tiergerechte Haltung ist mit den minimalen Flächenangeboten oftmals gar nicht zu realisieren! Wie soll beispielsweise einem jungen, bewegungsfreudigen Rind mit 500 kg Gewicht 3 qm Platz genügen? Auf dieser Fläche kann es nicht einmal den angeborenen Sozialabstand einhalten oder richtig entspannt liegen, geschweige denn herumspringen und mit den Artgenossen spielen, wie es seinem Alter entspräche.

Die vom Bundesrat verabschiedete Tierschutzverordnung tritt zusammen mit dem Ende 2005 beschlossenen Tierschutzgesetz am 1. September 2008 in Kraft.

6 Reaktionen zu “Tierschutzverordnung”

  1. Herr Oter

    Lieber Bundesrat
    Letzthin ist leider eines meiner beiden Meerschweinchen, vermutlich aus Altersschwäche, gestorben.
    Muss ich nun das Zweite (heisst “Wuschali”) töten, weil es alleine nicht mehr gehalten werden darf?
    Übrigens, wenn ich ein Junges dazu kaufen würde, hätte ich in ein paar Monaten, wenn das “Wuschali” stirbt, das gleiche Problem wieder, dabei möchte ich dann doch gar keine Meerschweinchen mehr.
    Ich habe mir auch überlegt, ob ich meinem „Wuscheli“ vielleicht einen ausgestopften Artgenossen in den Käfig stellen soll. Dem „Wuschali“ würde es vermutlich nicht viel bringen, denn es ist klug und würde sich nicht so leicht täuschen lassen. Aber ich könnte dadurch vielleicht einer Anzeige aus der Nachbarschaft entgehen oder möglicherweise sogar eine bundesamtliche Hauskontrolle übertölpeln.
    Oder gibt es für solche Fälle vielleicht irgendwo “Leihmeerschweinchen”?
    Ich bin gespannt auf Antworten.

  2. Sennhauser

    Bei mir liegt das Problem ähnlich. Meine Chinchilladame namens “Maus” mag keine Artgenossen ! Wir habens mehrfach versucht, mit Männchen und Weibchen, alle wurden im Käfig rumgejagt, ja sogar gebissen ! Ah ja,ausser mir darf auch keiner seine Griffel in den Käfig halten, könnte schmerzhaft werden:-))

  3. Eva Waiblinger, Fachstelle Heimtiere STS

    Guten Tag Herr Oter und Herr (oder Frau?) Sennhauser

    Ihr Problem ist bekannt, und Sie werden sicher auch nicht mit der neuen Tierschutzverordnung in Konflikt geraten - die Verantwortlichen bei BVET und dann im Vollzug bei den kantonalen Veterinärbehörden wissen ja auch, dass Tiere Individuen sind und manchmal je nach Eigenheiten dieser Individuen, aufgrund des Alters oder anderer Umstände eine Gruppenbildung nicht möglich oder nicht sinnvoll ist. Es geht in diesem Artikel ja vor allem auch darum, dass man nicht a priori soziale Tiere einzeln halten darf, wie dies bei Kanarienvögeln, Wellensittichen und Kleinnagern leider immer noch gang und gäbe ist. Und dieser Artikel berücksichtigt neuere wissenschaftliche Forschungsergebnisse, die zeigen, dass soziale Tiere effektiv unter dem Alleinsein leiden, das reicht von depressiven Veränderungen (Inaktivität, Apathie) über Hirnveränderungen, Verhaltensstörungen und Selbstverletzung bis hin zu pathologischen Organveränderungen. Das ist das, was mit der neuen Regelung verhindert werden soll!

    Bei den Chinchillas wurde ja mehrfach versucht, sie mit einem neuen Partner zusammenzubringen. Nachdem dies gescheitert ist, kann die Chinchilladame sozusagen als “unverträglich” angesehen werden. Wenn sie noch relativ jung ist, würde ich es trotzdem nochmals versuchen - auch wenn Chinchillas notorisch schwierig zu regruppieren sind. Man müsste herausfinden, wann das Weibchen in Östrus kommt und ihm dann die Möglichkeit geben, mit einem Männchen zusammen zu kommen. Das geht aber wohl nur, wenn das Männchen in einer Voliere neben dem Weibchen steht und man genau beobachtet, wann die beiden Interesse aneinander zeigen.

    Bei dem Meerschweinchen würde ich empfehlen, ein ebenfalls älteres Meerschweinchen dazu zu organisieren, zum Beispiel aus einem Tierheim. Priska Küng von der IG Meerschweinchen hat ihre Züchter aufgefordert, für solche Fälle “Leihmeerschweinchen” bereitzustellen, die einem älteren meerschweinchen als Partner gegeben werden können. Wenn dieses dann stirbt, nimmt der Züchter den “Partner auf Zeit” wieder zurück und reintegriert dieses Tier dann in seine Gruppen. Das ist für das Leihmeerschwein dann zwar einiges an Stress, aber wenn es sozial erfahren ist, sollte das keine zu grosse Belastung sein. Fragen Sie sie doch einmal an! Bei meerschweinchen ist die Gruppenbildung übrigens viel, viel einfacher als bei chinchillas, rennmäusen, Degus, Ratten oder auch Kaninchen. Meerschweinchen sind sozial irgendwie einfach toleranter (wenn sie entsprechend Erfahrung haben und in einer Grossgruppe aufgewachsen sind).

    Also: soziale Gruppen sind Pflicht, aber nicht “umzverworge”! Wenn die Tiere durch eine Neugruppierung leiden, Verletzungegefahr besteht oder es mehrfach nicht geklappt hat, muss man auch auch zum Wohle des Tieres abwägen, ob das Alleinsein oder die Neugruppierung für das Tier belastender ist. Dazu mein eigenes Beispiel. Ich halte meine Rennmäuse auch nicht tierschutzkonform, sondern 2 Tiere einzeln. Weshalb? Eine Integration in eine Gruppe hat mehrfach nicht geklappt, und nachdem beim letzten Versuch ein Mensch und eine Maus verletzt wurden, gab ich es auf, nachdem beide Tiere auch schon etwas mehr als 3 Jahre auf dem Buckel haben (Lebenserwartung 3.5 bis 4 Jahre). Es ist also immer ein Abwägen, bei dem man verschiedene Faktoren in Betracht ziehen muss, aber die Einzelhaltung soll nicht a priori möglich sein, oder aus Laschheit, weil einem eine Neugruppierung zu mühsam ist, oder man mit den Tieren sowieso aufhören möchte.

    PS: Man kann mich und meine Meerschweinchen unter folgender Adresse sehen:
    http://www.bvet.admin.ch/tsp/02260/index.html?lang=de

    Freundliche Grüsse

    Dr. Eva Waiblinger, Zoologin
    Fachstelle Heimtiere
    Schweizer Tierschutz STS
    Dornacherstrasse 101
    4008 Basel
    Tel. Geschäftstelle 061 365 99 99
    Fax Geschäftstelle 061 365 99 90
    eva.waiblinger@tierschutz.com

  4. Katha

    Schade, wieder nix halbes und nix ganzes… diese Verordnung.

  5. Tina

    Grüezi Herr Oter
    Dieser Problematik muss man sich vor der Anschaffung von Meerschweinchen bewusst sein. Wer sich vor dem Kauf der Tiere informiert, ist sich dies… Jä nu! Es gibt aber auch für Ihre jetztige Situation verschiedene Lösungen. Sie dürfen also sogar aussuchen. a) Sie führen die Meerschweinchenhaltung weiter und kaufen sich mindestens 1 Meerschweinchen dazu (besser wären 2) oder b) sie “besorgen” sich bzw. “Wuschali” ein sog. Leihschweinchen oder c) sie geben “Wuschali” ab zu jemandem mit evt. sogar demselben Problem. Ist doch gar nicht so schwierig. Wenn man Tiere hält muss man halt ZUM WOHLE DES TIERES einen gewissen Aufwand auf sich nehmen. Ich wünsche Ihnen und vor allem “Wuschali” alles Gute

  6. Mandy Münch

    Hallo Eva es ist schon fast zwanzig Jahre her aber ich denke immer noch daran wo ich dich besuchen durfte.haben uns leider aus den Augen verloren unsere Brieffreundschaft war doch schön.Freue mich das ich dich gefunden habe hab erst seid kurzen internet und das du so ein tollen Beruf dir ausgewählt hast.würde mich freuen wenn du mir zuruck schreibst. meine E-MAIL Adresse ist Muenchi22@web.de viele liebe Grüsse aus Sachsen deine Mandy

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